Wülfershausen an der Saale (amtlich: Wülfershausen a.d.Saale) ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Saal an der Saale.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
1495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97618
Vorwahl
09762
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wülfershausen an der Saale, Hauptstraße 21, 97794 Wülfershausen an der Saale
2. Finanzamt Bad Kissingen, Mühlstraße 28, 97688 Bad Kissingen
3. Bürgerzentrum Bad Kissingen, Ludwigstraße 2, 97688 Bad Kissingen
Gemeinde Wülfershausen an der Saale – Öffnungszeiten
- Montag: 07:45 - 17:00
- Dienstag: 07:45 - 17:00
- Mittwoch: 07:45 - 17:00
- Donnerstag: 07:45 - 18:00
- Freitag: 07:45 - 17:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.